Aktuelles zum Sportbetrieb:

Der Sportbetrieb kann wieder, unter Einhaltung der Vorgaben der Stadt Hamm und des Landes NRW, stattfinden:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Coronaschutzverordnung in der ab dem 30.11.2022 gültigen Fassung kann über den obigen Link eingesehen werden!

 

Mit der Neufassung der CoronaSchVO gibt es für den Sport keine Änderungen.
Es sollte weiterhin oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen